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Allgemeine Geschäftsbedingungen Verkauf

Stand Juli 2006



1. Geltungsbereich
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verkäufe von Waren und sonstigen Leistungen von BetaTech GmbH an Dritte, soweit sie nicht durch speziellere Bedingungen von BetaTech geregelt werden.

1.2 Entgegenstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Bestellers wird hiermit bereits widersprochen. Diese gelten auch dann nicht, wenn sie in einer Auftragsbestätigung des Vertragspartners enthalten sind und BetaTech GmbH dieser nicht widerspricht; das Schweigen von BetaTech GmbH bedeutet Ablehnung.

1.3 Bei Widersprüchen in den Vorangegangenen beiderseitigen Vertragserklärungen oder Bestätigungsschreiben kommt der Vertrag auch bei Vornahme einer Lieferung oder sonstiger Erfüllungsleistungen des Bestellers in jedem Fall zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen von BetaTech GmbH zustande.

2. Umfang der Lieferungen oder Leistungen
2.1 Für den Umfang der Lieferungen oder Leistungen sind die beiderseitigen schriftlichen Erklärungen maßgebend. Ist ein Vertrag geschlossen worden, ohne dass solche beiderseitigen Erklärungen vorliegen, so ist das schriftliche Angebot von BetaTech GmbH, falls ein solches nicht erfolgt ist, der schriftliche Auftrag des Bestellers maßgebend.

2.2 An Kostenanschlägen, Zeichnungen und anderen Unterlagen behält sich BetaTech GmbH Eigentum und urheberrechtliche Verwertungsrechte uneingeschränkt vor; sie dürfen nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung von BetaTech GmbH Dritten zugänglich gemacht werden. Zu Angeboten gehörige Zeichnungen und andere Unterlagen sind, wenn der Auftrag BetaTech GmbH nicht erteilt wird, auf Verlangen unverzüglich zurückgegeben.

3. Preis
3.1 Die Preise Gelten ab Werk und ausschließlich der Verpackung. Soweit nicht ausdrücklich bestimmt, ist die gesetzliche Mehrwertsteuer in den Preisen nicht enthalten.

3.2 Der Preis wird ohne Abzug innerhalb von einem Monat ab Rechnungsdatum fällig. Bei Verzug gelten die gesetzlichen Zinsen. Die Geltendmachung eines höheren Schadens bleibt davon unberührt.

3.3 Dem Besteller steht das Recht zur Aufrechnung nur bei unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen zu. Das gleiche gilt für Zurückbehaltungsrechte.

4. Eigentumsvorbehalt
4.1 Die Ware bleibt Eigentum von BetaTech GmbH bis zur Erfüllung sämtlicher bestehenden und zukünftig entstehenden Ansprüche von BetaTech GmbH aus Geschäftsverbindungen mit dem Besteller. Vorher ist eine Verpfändung oder Sicherungsübereignung untersagt. Bei einer Verarbeitung der Ware tritt BetaTech GmbH in die rechtliche Stellung des Herstellers ein.

4.2 Bei Weiterverkäufen ist der Verkauf und die Einziehung der daraus resultierenden Forderung im gewöhnlichen Geschäftsgang gestattet. BetaTech GmbH kann diese Erlaubnis widerrufen, falls der Besteller seinen Vertragspflichten gegenüber BetaTech GmbH nicht ordnungsgemäß nachkommt. Die Forderung aus dem Wiederverkauf wird bereits im voraus an BetaTech GmbH abgetreten. Dies gilt auch für Saldoforderungen aus Kontokorrentverhältnissen. BetaTech GmbH ist verpflichtet, vom Besteller gewährte Sicherheiten freizugeben, falls diese in ihrer Summe die Gesamtforderung von BetaTech GmbH aus der Geschäftsverbindung um mehr als 20% übersteigen.

4.3 Der Besteller ist verpflichtet, die Ware bis zum Eigentumsübergang pfleglich zu behandeln, sie so weit wie notwendig instandzuhalten und BetaTech GmbH über eine Pfändung, Beschädigung oder ein Abhandenkommen unverzüglich zu unterrichten. Bei hochwertigen Waren mit einem Nennwert von über 5.000,-€ besteht für den Besteller darüber hinaus eine Pflicht zur Versicherung der Ware gegen Diebstahl-, Feuer- und Wasserschäden. Die Versicherung muss zum Wert der Ware bei Gefahrübergang und auf Kosten des Bestellers erfolgen.

5. Zeitpunkt der Leistung
5.1 Die Fälligkeit nach der von BetaTech GmbH angegebenen Lieferzeit setzt die ordnungsgemäße und rechtzeitige Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen des Bestellers voraus.

5.2 Bei Annahmeverzug des Bestellers geht die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der Ware ab dem Zeitpunkt des Annahmeverzugs auf den Besteller über.

6. Gefahrübergang
Bei einer Versendung der Ware auf Wunsch des Bestellers geht die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der Ware mit der Absendung, spätestens aber mit Verlassen des Betriebsgeländes von BetaTech GmbH, auf den Besteller über.

7. Gewährleistung
7.1 Es gelten die gesetzlichen Bestimmungen über die Gewährleistung. Die Nacherfüllung erfolgt nach Wahl von BetaTech GmbH durch Nachbesserung oder Nachlieferung.

7.2 Mängel sind nach den Vorschriften des deutschen Handelsgesetzbuches zu rügen. Die Ruge hat schriftlich zu erfolgen.

8. Haftung
8.1 BetaTech GmbH haftet bei der Verletzung von Kardinalpflichten nur begrenzt auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden.

8.2 Unbeschadet Nr. 1 haftet BetaTech GmbH für alle sonstigen Schäden, die nicht aus einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit resultieren, nur bei grob fahrlässigem Verschulden oder Vorsatz.

8.3 Die Geltendmachung von Vertragsstrafen ist ausgeschlossen.

8.4 Es gelten die gesetzlichen Beweislastregeln.

9. Gerichtsstand und Recht
9.1 Soweit der Besteller Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist alleiniger Gerichtsstand Bonn.

9.2 Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

10. Schlussbestimmung
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages nicht oder nur teilweise rechtswirksam sein, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt.

   
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